AGBs VISION SPORTS
BUCHUNGS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN VISION SPORTS – VISION CAMPUS
Diese Buchungs- und Nutzungsbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung der Sportflächen am VISION CAMPUS, insbesondere für Padel, Basketball, Beachvolleyball sowie weitere buchbare Sport- und Freizeitflächen.
Betreiber ist die Tim Seidl-PRODUCTIONS GmbH, nachfolgend „VISION CAMPUS“ genannt.
1. Buchung und Vertragsschluss
Mit Abschluss der Buchung wird die ausgewählte Sportfläche für den gebuchten Zeitraum verbindlich für den Kunden reserviert.
Die Buchung ist erst mit erfolgreichem Abschluss des Buchungsvorgangs und, sofern vorgesehen, erfolgter Zahlung verbindlich.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und korrekte Kontaktdaten anzugeben.
2. Verbindliche Reservierung
Mit der Buchung wird das jeweilige Zeitfenster exklusiv für den Kunden freigehalten und steht anderen Interessenten nicht mehr zur Verfügung.
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten und der insbesondere zu stark nachgefragten Zeiten hohen Auslastung können kurzfristig freigewordene Zeitfenster häufig nicht erneut vergeben werden.
Daher gelten die nachfolgenden Stornierungsbedingungen.
3. Stornierung bis mehr als 72 Stunden vor Buchungsbeginn
Eine Stornierung durch den Kunden ist ausschließlich möglich, wenn diese mehr als 72 Stunden vor Beginn des gebuchten Zeitfensters bei uns eingeht.
Stornierungen werden ausschließlich per E-Mail an sports@visioncampus.de angenommen.
Für die Einhaltung der 72-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail bei uns maßgeblich.
Stornierungen per Telefon, persönlich vor Ort, über Social Media, Messenger oder andere Kommunikationswege werden nicht berücksichtigt.
Bei einer rechtzeitigen Stornierung erfolgt keine Rückerstattung des bereits gezahlten Buchungsbetrages auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.
Stattdessen erhält der Kunde einen Gutscheincode beziehungsweise ein Buchungsguthaben in Höhe des gezahlten Buchungswertes, welches für eine zukünftige Buchung bei VISION SPORTS verwendet werden kann.
Eine Barauszahlung des Gutscheins oder Buchungsguthabens ist ausgeschlossen.
4. Stornierung innerhalb von 72 Stunden
Bei einer Stornierung 72 Stunden oder weniger vor Beginn des gebuchten Zeitfensters ist eine Stornierung beziehungsweise Gutschrift grundsätzlich nicht mehr möglich.
Der vollständige Buchungsbetrag bleibt in diesem Fall fällig beziehungsweise wird nicht erstattet.
Es erfolgt insbesondere keine Erstattung und keine Ausstellung eines Gutscheincodes.
Dies gilt unabhängig davon, aus welchem persönlichen Grund die Sportfläche nicht genutzt werden kann, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Verletzung, kurzfristigen Terminänderungen, beruflichen oder privaten Verpflichtungen, Problemen bei der Anreise, Verkehrsbehinderungen, Verspätungen, fehlenden oder ausfallenden öffentlichen Verkehrsverbindungen oder der Nichtteilnahme einzelner Mitspieler.
Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5. Nichterscheinen / No-Show
Erscheint der Kunde nicht zum gebuchten Termin oder nutzt die reservierte Sportfläche nicht, besteht kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift, Gutscheincode oder Ersatztermin.
Die Nichtnutzung einer gebuchten Fläche entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Dies gilt auch dann, wenn die Sportfläche während des reservierten Zeitraums tatsächlich nicht betreten oder genutzt wurde.
6. Verspätete Ankunft
Bei verspäteter Ankunft verlängert sich die gebuchte Spielzeit nicht.
Die Buchung endet zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, damit nachfolgende Buchungen planmäßig beginnen können.
Eine anteilige Erstattung oder Gutschrift für nicht genutzte Spielzeit erfolgt nicht.
7. Kontakt
Für Fragen zu Buchungen, Stornierungen oder den Sportanlagen kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich per E-Mail unter:
Eine telefonische Bearbeitung von Stornierungen ist nicht vorgesehen.
8. Widerrufsrecht bei Terminbuchungen
Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin beziehungsweise Zeitraum vereinbart wird.
Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die Buchung ist daher unmittelbar nach Vertragsschluss verbindlich.
Die in diesen Bedingungen eingeräumte Stornierungsmöglichkeit von mehr als 72 Stunden vor Buchungsbeginn ist eine zusätzliche vertragliche Möglichkeit.
9. Wetter und Witterungsbedingungen
Bei Outdoor-Sportflächen berechtigen normale oder vorhersehbare Witterungseinflüsse grundsätzlich nicht zu einer kostenlosen Stornierung oder Rückerstattung.
Hierzu zählen insbesondere Regen, Hitze, Kälte oder Wind, sofern die Sportfläche aus Sicht des VISION CAMPUS weiterhin sicher und nutzbar ist.
Die Entscheidung, ob eine Sportfläche aus Sicherheitsgründen gesperrt beziehungsweise eine Nutzung durch den VISION CAMPUS abgesagt werden muss, trifft der VISION CAMPUS.
Gesetzliche Ansprüche des Kunden im Falle einer durch den VISION CAMPUS nicht erbrachten Leistung bleiben unberührt.
10. Absage durch den VISION CAMPUS
Sollte eine Sportfläche aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung, einer behördlichen Anordnung, Sicherheitsbedenken oder aus anderen die Durchführung verhindernden Gründen nicht zur Verfügung stehen, informieren wir den Kunden schnellstmöglich.
In diesem Fall kann dem Kunden insbesondere ein Ersatztermin oder eine entsprechende Gutschrift angeboten werden.
Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere etwaige Ansprüche auf Rückzahlung bei nicht erbrachter Leistung, bleiben davon unberührt.
11. Buchungszeit und Nutzungsdauer
Die gebuchte Zeit umfasst die gesamte Nutzung der Sportfläche einschließlich Betreten, Vorbereitung und Verlassen der Fläche.
Die Sportfläche ist spätestens mit Ende des gebuchten Zeitfensters vollständig freizugeben.
Ein eigenmächtiges Überschreiten der Buchungszeit ist nicht gestattet.
12. Nutzung der Sportanlagen
Die Nutzung der Sportanlagen erfolgt ausschließlich entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck.
Anweisungen des Personals des VISION CAMPUS sowie ausgeschilderte Nutzungs- und Sicherheitsregeln sind zu beachten.
Die Anlagen, Netze, Schläger, Bälle, Körbe sowie weitere Einrichtungen und zur Verfügung gestellte Gegenstände sind sorgfältig zu behandeln.
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können dem Verursacher beziehungsweise dem buchenden Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
13. Sportkleidung und Schuhwerk
Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, geeignete Sportkleidung und geeignetes Schuhwerk zu verwenden.
Schuhe oder Gegenstände, welche die Spielflächen beschädigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr verursachen können, dürfen nicht verwendet werden.
14. Eigenverantwortung und Gesundheit
Die Nutzung der Sportanlagen erfolgt im Rahmen der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich einzuschätzen, ob sein gesundheitlicher und körperlicher Zustand die Teilnahme an der jeweiligen sportlichen Aktivität zulässt.
15. Minderjährige
Minderjährige dürfen die Sportflächen nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls unter Aufsicht beziehungsweise mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person nutzen.
16. Weitergabe der Buchung
Eine Buchung darf grundsätzlich an eine andere Person weitergegeben werden, sofern dadurch keine kommerzielle Weiterveräußerung erfolgt und die geltenden Nutzungsbedingungen eingehalten werden.
Ein gewerblicher Weiterverkauf gebuchter Zeitfenster ohne vorherige Zustimmung des VISION CAMPUS ist nicht gestattet.
17. Verhalten auf dem Gelände
Andere Gäste, Mitarbeiter und Nutzer des VISION CAMPUS sind respektvoll zu behandeln.
Beschädigungen, grob unsportliches Verhalten, Gefährdungen anderer Personen oder die Missachtung von Sicherheitsanweisungen können zum sofortigen Ausschluss von der Nutzung führen.
18. Alkohol und Beeinträchtigung
Personen, deren sichere Teilnahme aufgrund von Alkohol, Drogen oder vergleichbaren Beeinträchtigungen nicht gewährleistet erscheint, können aus Sicherheitsgründen von der Nutzung der Sportanlagen ausgeschlossen werden.
19. Beschädigungen und Verunreinigungen
Beschädigungen oder außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich einem Mitarbeiter des VISION CAMPUS zu melden.
Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Kosten für erforderliche Reparaturen oder außergewöhnliche Reinigungsmaßnahmen können dem Verursacher nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen in Rechnung gestellt werden.
20. Mitgebrachte Gegenstände
Für persönliche Gegenstände, Kleidung, Mobiltelefone oder sonstige mitgebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände zurückgelassen werden.
21. Haftung
Die Haftung des VISION CAMPUS richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für typische Risiken, die sich aus der eigenverantwortlichen Ausübung der jeweiligen Sportart ergeben und nicht auf einer Pflichtverletzung des VISION CAMPUS beruhen, besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens wird durch diese Bedingungen nicht beschränkt.
22. Hausrecht
Auf dem gesamten Gelände des VISION CAMPUS gilt das Hausrecht des Betreibers.
Mitarbeiter des VISION CAMPUS sind berechtigt, im Rahmen des Hausrechts und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anweisungen zu erteilen, soweit dies insbesondere für Sicherheit, Ordnung oder einen störungsfreien Betrieb erforderlich ist.
23. Geltung der Bedingungen
Mit Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde, diese Buchungs- und Nutzungsbedingungen gelesen zu haben und mit ihrer Geltung einverstanden zu sein.
Es gilt deutsches Recht unter Beachtung der zwingenden Verbraucherschutzvorschriften.